Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschland

für unsere Seminare, Aus- und Fortbildungen


Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen, Ausbildungen und Seminare, die angeboten und veranstaltet werden von Patricio Simon, Kottwitzstr. 38, 20253 Hamburg.

1. Kündigung
1.1. Hat sich ein*e Teilnehmer*in verbindlich für ein Seminar angemeldet und sollte dann aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, dasselbe zu besuchen, ist eine Absage nicht mit Kosten verbunden, wenn sie mindestens mind. 6 Wochen (42 Tage) vor Seminarbeginn dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt wird. In diesem Fall werden bereits eingezahlte Teilnahmegebühren dem*r Teilnehmer*in unverzinst erstattet. Wenn die Absage zwischen 42 bis einschließlich 8 Tage vor Seminarbeginn dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt wird, verpflichtet sich der*die Teilnehmer*in in Absprache mit Patricio Simon und dem/ der Unterrichtenden, eine Ersatzperson zu stellen oder 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Bei einer Absage weniger als 8 Tage vor Seminarbeginn oder bei Fernbleiben vom Seminar (no show) verpflichtet sich der*die Teilnehmer*in in Absprache mit Patricio Simon und dem/ den Unterrichtenden, eine Ersatzperson zu stellen oder die Teilnahmegebühr im vollen Umfang zu entrichten. Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgezählt. Dem*der Teilnehmer*in bleibt es nachgelassen, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter durch die Absage kein Schaden oder ein Schaden in geringerem Umfang entstanden ist.
1.2. Das Angebot, ein Seminar mit einer Live-Übersetzung in eine andere Sprache abzuhalten, ist eine freiwillige Zusatzleistung. Ein Anspruch auf eine solche Live-Übersetzung besteht nicht. Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls des Übersetzers wird sich der Veranstalter gleichwohl bemühen, einen Ersatz zu stellen. Ein solcher Ausfall ist jedoch kein Kündigungsgrund für den Teilnehmer.
1.3. Der Veranstalter ist berechtigt, ohne eine Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

  • Der*die Teilnehmer*in beeinträchtigt nachhaltig den Unterrichtsverlauf.
  • Der*die Teilnehmer*in handelt nachhaltig den Anweisungen des Trainers oder Ausbildungsleiters zuwider.
  • Der*die Teilnehmer*in gefährdet die Gesundheit des*der Unterrichtenden oder anderer Teilnehmer*innen.
  • Audio- oder Videoaufzeichnungen werden ohne Genehmigung erstellt, verwendet, vervielfältigt oder in sonstiger Weise in den Verkehr gebracht.
  • Im Falle der fristlosen Kündigung hat der*die Teilnehmer*in keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.

1.4. Der Veranstalter behält sich vor, Kurse bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Der Veranstalter teilt die Kursabsage unverzüglich mit und bietet gleichzeitig einen Alternativtermin bzw. einen Alternativkurs an. Ersatzlose Absagen, auch kurzfristige, aus unvorhersehbaren Gründen/ höhere Gewalt sind ebenfalls möglich. Für den Fall der Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Kursgebühren zinslos erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber den Veranstalter bestehen bei einer solchen Absage nicht.

2. Anerkennung der Copyrights des Unterrichtsmaterials
2.1. Durch die Anmeldung zu einem Seminar erklärt der*die Teilnehmer*in sein ausdrückliches Einverständnis zu der Fertigung von Foto, -Film- und Audioaufzeichnungen des Seminars, mithin auch zu allen Bild- und Tonaufnahmen, die seine*ihre Person und Stimme betreffen. Sollte der*die Teilnehmer*in dies nicht wünschen, hat er der Vornahme dieser Aufzeichnungen vor oder bei der Anmeldung zum Seminar ausdrücklich zu widersprechen.
Die Rechte für aufgezeichnete Materialien (©) liegen bei bei den jeweiligen Unterrichtenden und die Rechte an den Aufnahmen selbst (℗) liegen bei der Person, die die Aufnahmen getätigt und/ oder editiert hat.
2.2. Sollte sich ein*e Teilnehmer*in zu einem späteren Zeitpunkt dafür entscheiden, nicht mehr auf/ in dem aufgezeichneten Material erscheinen zu möchten, kann sein*ihr Bild und/ oder Ton (Stimme) von den Aufzeichnungen entfernt werden, die Kosten dafür werden dem*der Teilnehmer*in vorab in Rechnung gestellt.
2.3. Sollten (Bild- oder Ton-) Aufzeichnungen des Seminars erworben werden, ist der*die Teilnehmer*in ebenfalls dafür verantwortlich, dass diese ausschließlich innerhalb des professionellen Rahmens unter Wahrung der therapeutischen Schweigepflicht und der Anonymität der gezeigten Personen verwendet werden. Dem*der Teilnehmer*in ist es nicht erlaubt, weitere Kopien anzufertigen bzw. weiterzugeben oder Transkripte der Aufnahmen zum Zwecke der Veröffentlichung oder zu jedem anderen Zweck herzustellen ohne die ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Patricio Simon und den jeweiligen Unterrichtenden des Seminars.
2.4. Die Lernmaterialien und Lehrgangsunterlagen sind Eigentum des Veranstalters. Er besitzt hieran auch das umfängliche Urheberrecht. Jede über die eigene private Nutzung hinaus gehende Benutzung, jede teilweise oder vollständige Vervielfältigung, Verarbeitung oder sonstige Nutzung oder Verwendung dieser Materialien ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ausdrücklich untersagt. Dies gilt auch für Bild- und/oder Ton-Aufzeichnungen des Seminars.

3. Mindestteilnehmerzahl und Ausfall des Unterrichtenden
Für unsere Seminare gelten unterschiedliche Mindestteilnehmerzahlen, die in der Ausschreibung des Seminars genannt werden bzw. die Sie bei Anmeldung erfragen können. Wird die Mindestteilnehmerzahl für ein Seminar nicht erreicht, so findet das Seminar nicht statt. Bereits eingezahlte Teilnahmegebühren werden dem*der Teilnehmer*in in einem solchen Fall unverzinst erstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers* der Teilnehmerin gegenüber Patricio Simon bestehen nicht. Gleiches gilt bei Ausfall des*der Unterrichtenden ohne Verschulden des Veranstalters.

4. Haftung
4.1. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wobei die Haftung in diesem Falle beschränkt ist auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Der*die Teilnehmer*in nimmt an den Kursen auf eigene Gefahr teil. Er*Sie willigt in die ausbildungs-/ fortbildungs-/ seminarbedingte Berührung seines*ihres Körpers durch den*die Seminarleiter*in ein. Die Haftung des Veranstalters ist insbesondere ausgeschlossen, wenn Schäden auf falschen Angaben im Anmeldefragebogen für ein Seminar/ bei der Anmeldung beruhen.
4.2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die berufliche Anwendbarkeit und Verwertbarkeit der Unterrichtsinhalte.
4.3. Falls das Seminar in englischer Sprache Unterrichtet wird, so haftet der Veranstalter nicht für die Beeinträchtigung oder Vereitelung des Ausbildungszieles durch Schwierigkeiten des Teilnehmers bei der Beherrschung der englischen Sprache.

5. Sonstige Bestimmungen
5.1. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so behalten die übrigen Punkte trotzdem ihre Wirksamkeit.
5.2. Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das betrifft auch Abreden zur Änderung des Schriftformerfordernisses.